Die Hebammenpraxis Landzauber erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten sowie Gesundheitsdaten der Patientin und des (un-)geborenen Kindes. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der medizinischen Betreuung, Behandlungsdokumentation, Praxisverwaltung und Abrechnung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG, SGB V, Hebammenberufsordnung).
Zur ordnungsgemäßen Durchführung, Koordination und Abrechnung der Behandlungsleistungen werden Daten im erforderlichen Umfang an folgende Empfänger bzw. Dienstleisterkategorien übermittelt:
Praxiskoordination & Administration: Zur organisatorischen Betreuung, Terminkoordination und Verwaltung werden die Daten durch den Praxiskoordinator / freie administrative Mitarbeiter (z. B. aktuell Stefan Lamping und Michael Schröder-Olberding) verarbeitet.
Elektronische Behandlungsdokumentation & Praxissoftware: Zur sicheren Erfassung und Speicherung der Patientenakte nutzen wir zertifizierte Dokumentations- und Praxissysteme (aktuell z. B. Hebamio oder vergleichbare Softwareanbieter).
Abrechnungsservices & Abrechnungszentren: Zur Abrechnung der erbrachten Leistungen mit gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen oder der Patientin selbst werden Abrechnungsdaten an externe Dienstleister weitergegeben (aktuell z. B. Optadata / Optica, KDFH oder vergleichbare Abrechnungsstellen).
Steuerberatung & Buchhaltung: Abrechnungsrelevante Belege und Finanzdaten werden im Rahmen der gesetzlichen Buchführungspflicht an unsere steuerliche Beratung weitergeleitet.
Praxisteam & Vertretung: Bei Urlaubs-, Krankheits- oder Dienstplanvertretung werden medizinisch notwendige Daten innerhalb des Hebammenteams der Praxis Landzauber ausgetauscht.
Laboratorien & weiterbehandelnde Stellen: Sofern erforderlich, werden Daten an medizinische Labore sowie im Notfall oder auf Wunsch an nachfolgende Behandler (Ärzte, Kliniken, Sanitäter) übermittelt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten datenschutzgerecht gelöscht:
Behandlungs- und Abrechnungsunterlagen werden gemäß berufs- und steuerrechtlichen Vorgaben mindestens 10 Jahre aufbewahrt.
Aus Gründen der zivilrechtlichen Haftungssicherung bei Personenschäden (§ 199 Abs. 2 BGB) sowie bei Hausgeburten ist die Praxis berechtigt, die Behandlungsdokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Widerruf: Sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bereits erbrachte Leistungen und die hierfür gesetzlich vorgeschriebene Dokumentations- und Abrechnungspflicht bleiben vom Widerruf unberührt.
Ihre Rechte: Ihnen stehen nach der DSGVO grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch zu.
Aufsichtsbehörde: Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, steht Ihnen das Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu.